# Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land nach dem EEG (Marktprämie)

Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie für Windenergieanlagen an Land ab 1.001 Kilowatt. Gebotstermine sind laut Paragraf 28 EEG in den Jahren 2023 bis 2028 jeweils der 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November; das Ausschreibungsvolumen beträgt 2024 bis 2028 jährlich 10.000 Megawatt, gleichmäßig auf die vier Termine verteilt. Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für alle Gebotstermine 2026 auf 7,25 Cent je Kilowattstunde festgelegt. Beim Gebotstermin 1. Mai 2026 lagen die bezuschlagten Gebote zwischen 4,44 und 5,19 Cent je Kilowattstunde, der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert bei 5,06 Cent je Kilowattstunde; bezuschlagt wurden 270 Gebote mit 2.499.468 Kilowatt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesnetzagentur |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Landwirtschaft, Vereine |
| Themen | Energie |
| Frist | Gebotstermine jeweils 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November der Jahre 2023 bis 2028 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Installierte Leistung über 1.000 Kilowatt (ab 1.001 kW ausschreibungspflichtig)
- Zum Gebotstermin vorliegende Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die dem Marktstammdatenregister gemeldet ist
- Sicherheitsleistung nach Paragraf 36a EEG
- Zuschlag erlischt 36 Monate nach öffentlicher Bekanntgabe, wenn die Anlage bis dahin nicht in Betrieb genommen ist (Paragraf 36e EEG)

## Kombinierbarkeit

Nicht kombinierbar mit der ausschreibungsfreien Förderung für Bürgerenergiegesellschaften nach Paragraf 22b EEG; Gebote für gemeldete Bürgerenergieanlagen werden nach Paragraf 36c EEG ausgeschlossen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land nach dem EEG (Marktprämie) beantragen?

Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land nach dem EEG (Marktprämie) richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Landwirtschaft und Vereine. Zusätzlich gilt: Installierte Leistung über 1.000 Kilowatt (ab 1.001 kW ausschreibungspflichtig)

### Wo gilt Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land nach dem EEG (Marktprämie)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land nach dem EEG (Marktprämie) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land nach dem EEG (Marktprämie) beantragen?

Gebotstermine jeweils 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November der Jahre 2023 bis 2028 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land nach dem EEG (Marktprämie) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht kombinierbar mit der ausschreibungsfreien Förderung für Bürgerenergiegesellschaften nach Paragraf 22b EEG; Gebote für gemeldete Bürgerenergieanlagen werden nach Paragraf 36c EEG ausgeschlossen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land nach dem EEG (Marktprämie)?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/Wind_Onshore/start.html
- Antragstellung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/Wind_Onshore/start.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ausschreibungen-fuer-windenergieanlagen-an-land-nach-dem-eeg-marktpraemie-bundesnetzagentu
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ausschreibungen-fuer-windenergieanlagen-an-land-nach-dem-eeg-marktpraemie-bundesnetzagentu
