# Ausschreibungen für Windenergie auf See auf nicht zentral voruntersuchten Flächen (WindSeeG)

Nicht zentral voruntersuchte Flächen werden seit 2023 jährlich zum Gebotstermin 1. Juni ausgeschrieben. Der gesetzliche Höchstwert liegt seit 2023 bei 6,2 Cent je Kilowattstunde; die Bundesnetzagentur kann davon um höchstens 10 Prozent abweichen. Den Zuschlag erhält das Gebot mit dem niedrigsten Gebotswert. Geben mehrere Bieter ein Gebot von 0 Cent je Kilowattstunde ab, folgt ein dynamisches Gebotsverfahren, in dem die Bieter eine zweite Gebotskomponente in Euro je Megawatt bieten. Diese fließt zu 90 Prozent als Stromkostensenkungskomponente an den Übertragungsnetzbetreiber, zu je 5 Prozent als Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente an den Bundeshaushalt. Der anzulegende Wert beträgt in diesem Fall stets 0 Cent je Kilowattstunde.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesnetzagentur |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Energie |
| Frist | Gebotstermin jährlich am 1. Juni |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur zum Gebotstermin 1. Juni
- Sicherheitsleistung nach Paragraf 18 WindSeeG
- Gebote müssen die Anforderungen nach Paragraf 17 WindSeeG erfüllen
- Bei dynamischem Gebotsverfahren: Zahlung der zweiten Gebotskomponente

## Kombinierbarkeit

Kostenerstattung für Voruntersuchungen nach Paragraf 10b WindSeeG durch den bezuschlagten Bieter an den bisherigen Projektinhaber

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ausschreibungen für Windenergie auf See auf nicht zentral voruntersuchten Flächen (WindSeeG) beantragen?

Ausschreibungen für Windenergie auf See auf nicht zentral voruntersuchten Flächen (WindSeeG) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur zum Gebotstermin 1. Juni

### Wo gilt Ausschreibungen für Windenergie auf See auf nicht zentral voruntersuchten Flächen (WindSeeG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Ausschreibungen für Windenergie auf See auf nicht zentral voruntersuchten Flächen (WindSeeG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Ausschreibungen für Windenergie auf See auf nicht zentral voruntersuchten Flächen (WindSeeG) beantragen?

Gebotstermin jährlich am 1. Juni Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Ausschreibungen für Windenergie auf See auf nicht zentral voruntersuchten Flächen (WindSeeG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kostenerstattung für Voruntersuchungen nach Paragraf 10b WindSeeG durch den bezuschlagten Bieter an den bisherigen Projektinhaber Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ausschreibungen für Windenergie auf See auf nicht zentral voruntersuchten Flächen (WindSeeG)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/windseeg/__19.html
- Antragstellung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/Offshore/start.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ausschreibungen-fuer-windenergie-auf-see-auf-nicht-zentral-voruntersuchten-flaechen-windse
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ausschreibungen-fuer-windenergie-auf-see-auf-nicht-zentral-voruntersuchten-flaechen-windse
