# Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten Bayern

Die bayerische Ausgleichszulage gleicht natürliche Standortnachteile aus und liegt je nach Benachteiligungsgrad und Bewirtschaftungssystem zwischen 25 und 200 Euro je Hektar. Für anerkannte Almen und Alpen sowie Flächen oberhalb von 1.000 Metern gilt ein pauschaler Satz von 200 Euro je Hektar. Struktur- und Hangzuschlaege von bis zu 50 Euro je Hektar sind möglich, die Gesamtförderung ist aber auf 200 Euro je Hektar begrenzt. Voraussetzung sind mindestens drei Hektar landwirtschaftliche Fläche im benachteiligten Gebiet und eine selbständige Betriebsführung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 200 Euro |
| Mindestbetrag | 25 Euro |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen |
| Themen | Landwirtschaft |
| Frist | Mitte Maerz bis 15. Mai 2026 über iBALIS |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Mindestens drei Hektar landwirtschaftliche Fläche im ausgewiesenen benachteiligten Gebiet
- Selbständige Bewirtschaftung des Betriebs
- Einhaltung der EU-Konditionalität
- Kein Unternehmen mit 25 Prozent oder mehr öffentlicher Beteiligung

## Kombinierbarkeit

Direktzahlungen, KULAP, Vertragsnaturschutzprogramm

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten Bayern beantragen?

Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten Bayern richtet sich an Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Mindestens drei Hektar landwirtschaftliche Fläche im ausgewiesenen benachteiligten Gebiet

### Wie viel Geld gibt es bei Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten Bayern?

Der Höchstbetrag beträgt 200 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten Bayern?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten Bayern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten Bayern beantragen?

Mitte Maerz bis 15. Mai 2026 über iBALIS Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten Bayern mit anderen Förderungen kombinieren?

Direktzahlungen, KULAP, Vertragsnaturschutzprogramm Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten Bayern?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/ausgleichszulage-in-bayern/index.html
- Antragstellung: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/ausgleichszulage-in-bayern/index.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ausgleichszulage-in-benachteiligten-gebieten-bayern-bayerisches-staatsministerium-fuer-ern
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ausgleichszulage-in-benachteiligten-gebieten-bayern-bayerisches-staatsministerium-fuer-ern
