# Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete im Saarland

Flächenbezogene Ausgleichszahlung für landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten mit erheblichen naturbedingten oder spezifischen Nachteilen. Rund 97 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Saarland ist als benachteiligt anerkannt. Die Förderung soll die Bewirtschaftung dieser Flächen und damit das Landschaftsbild und extensive Bewirtschaftungsformen erhalten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Saarland |
| Zielgruppe | Landwirtschaft |
| Themen | Landwirtschaft |
| Frist | Jährliche Antragstellung im Rahmen des Agrarantrags |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in einem anerkannten benachteiligten Gebiet des Saarlandes
- Zugehörigkeit der Flächen zu den in der Gebietskulisse genannten Gemeinden
- Antragstellung im Rahmen des jährlichen Agrarantrags

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie der Ökolandbauförderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete im Saarland beantragen?

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete im Saarland richtet sich an Landwirtschaft. Zusätzlich gilt: Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in einem anerkannten benachteiligten Gebiet des Saarlandes

### Wo gilt Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete im Saarland?

Das Programm gilt in Saarland. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete im Saarland vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete im Saarland beantragen?

Jährliche Antragstellung im Rahmen des Agrarantrags Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete im Saarland mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie der Ökolandbauförderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete im Saarland?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/landwirtschaft/informationen/agrarumwelt-klimamassnahmen/ausgleichszulagebenachteiligtegebiete
- Antragstellung: https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/landwirtschaft/informationen/agrarumwelt-klimamassnahmen/ausgleichszulagebenachteiligtegebiete
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ausgleichszulage-fuer-benachteiligte-gebiete-im-saarland-ministerium-fuer-umwelt-klima-mob
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft
- Alles zur Förderung in Saarland: https://antragio.com/bundesland/saarland

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ausgleichszulage-fuer-benachteiligte-gebiete-im-saarland-ministerium-fuer-umwelt-klima-mob
