# Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung zum Ausgleich von Einkommensverlusten und Mehrausgaben in naturbedingt benachteiligten Gebieten Hessens. Die Förderhöhe liegt gestaffelt nach Ertragsmesszahl und Hauptfutterflächenanteil zwischen 25 und 180 Euro je Hektar. Ab 100 Hektar Betriebsgröße greift eine Degression.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Landwirtschaft |
| Themen | Landwirtschaft |
| Frist | Jährliche Antragstellung bis 15. Mai im Gemeinsamen Antrag |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Betriebsinhaber eines landwirtschaftlichen Unternehmens
- Mindestens 3 Hektar förderfähige Fläche in benachteiligten hessischen Gebieten
- Einhaltung der Konditionalität
- Ab 2025 nur noch hessische Flächen förderfähig

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit Direktzahlungen und HALM2

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) beantragen?

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) richtet sich an Landwirtschaft. Zusätzlich gilt: Betriebsinhaber eines landwirtschaftlichen Unternehmens

### Wo gilt Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) beantragen?

Jährliche Antragstellung bis 15. Mai im Gemeinsamen Antrag Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Direktzahlungen und HALM2 Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.wibank.de/wibank/ausgleichszulage/ausgleichszulage-306792
- Antragstellung: https://www.wibank.de/wibank/ausgleichszulage/ausgleichszulage-306792
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ausgleichszulage-fuer-benachteiligte-gebiete-agz-hessisches-ministerium-fuer-landwirtschaf
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ausgleichszulage-fuer-benachteiligte-gebiete-agz-hessisches-ministerium-fuer-landwirtschaf
