# Aufstiegsstipendium

Stipendium für berufserfahrene Fachkräfte, die ein Erststudium aufnehmen. Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung 992 Euro Grundbetrag plus 80 Euro Büchergeld, also 1.072 Euro monatlich, im berufsbegleitenden Studium 3.045 Euro jährlich. Für Kinder unter 14 Jahren kommen 160 Euro Betreuungspauschale je Kind hinzu, die Förderung erfolgt pauschal und damit einkommensunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des BMFTR |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 12.864 Euro |
| Mindestbetrag | 3.045 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Studierende, Arbeitnehmer |
| Themen | Bildung |
| Frist | Bewerbung vor Studienbeginn möglich, nach Aufnahme besteht ein Jahr Anwartschaft bis zum Studienstart |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
- Besondere berufliche Leistungen, etwa sehr guter Ausbildungsabschluss, Meister- oder Fachkräfteabschluss oder Erfolg bei Leistungswettbewerben
- Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule
- Dreistufiges Auswahlverfahren aus Online-Bewerbung, Online-Kompetenz-Check und Auswahlgespräch
- Keine Altersgrenze

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung mit BAföG

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Aufstiegsstipendium beantragen?

Aufstiegsstipendium richtet sich an Privatpersonen, Studierende und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung

### Wie viel Geld gibt es bei Aufstiegsstipendium?

Der genannte Höchstbetrag von 12.864 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Aufstiegsstipendium?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Aufstiegsstipendium vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Aufstiegsstipendium beantragen?

Bewerbung vor Studienbeginn möglich, nach Aufnahme besteht ein Jahr Anwartschaft bis zum Studienstart Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Aufstiegsstipendium mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung mit BAföG Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Aufstiegsstipendium?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium/wie-wird-gefoerdert
- Antragstellung: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/aufstiegsstipendium-stiftung-begabtenfoerderung-berufliche-bildung-sbb-im-auftrag-des-bmft
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/aufstiegsstipendium-stiftung-begabtenfoerderung-berufliche-bildung-sbb-im-auftrag-des-bmft
