# Aufstiegs-BAföG Darlehenserlass und Erfolgsprämie

Wer die Fortbildungsprüfung besteht, bekommt nach Paragraf 13b AFBG 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Wer innerhalb von drei Jahren nach Abschluss ein Unternehmen gründet oder übernimmt und mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, kann das gesamte Restdarlehen erlassen bekommen. Zusätzlich können Raten und Zinsen in den ersten drei Jahren nach Gründung gestundet werden. Über die Anträge entscheidet die KfW.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Zusammenarbeit mit dem Amt für Aufstiegsförderung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer, Gründerinnen und Gründer, Selbstständige |
| Themen | Bildung, Sozialleistung |
| Frist | Erlassantrag nach bestandener Prüfung, Existenzgründung innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmeende. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bestandene Fortbildungsprüfung
- Für den vollen Erlass: Gründung, Übernahme oder Erweiterung eines Betriebs im Inland binnen drei Jahren
- Unternehmerische Verantwortung und Führung im Haupterwerb über mindestens drei Jahre
- Antrag bei der KfW

## Kombinierbarkeit

Betrifft nur den Darlehensanteil des Aufstiegs-BAföG. Zusätzliche Stundung für bis zu zwölf Monate möglich bei niedrigem Einkommen oder Pflege bzw. Kinderbetreuung.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (27):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Aufstiegs-BAföG Darlehenserlass und Erfolgsprämie beantragen?

Aufstiegs-BAföG Darlehenserlass und Erfolgsprämie richtet sich an Privatpersonen, Arbeitnehmer, Gründerinnen und Gründer und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Bestandene Fortbildungsprüfung

### Wie viel Geld gibt es bei Aufstiegs-BAföG Darlehenserlass und Erfolgsprämie?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Aufstiegs-BAföG Darlehenserlass und Erfolgsprämie?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Aufstiegs-BAföG Darlehenserlass und Erfolgsprämie vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Aufstiegs-BAföG Darlehenserlass und Erfolgsprämie beantragen?

Erlassantrag nach bestandener Prüfung, Existenzgründung innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmeende. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Aufstiegs-BAföG Darlehenserlass und Erfolgsprämie mit anderen Förderungen kombinieren?

Betrifft nur den Darlehensanteil des Aufstiegs-BAföG. Zusätzliche Stundung für bis zu zwölf Monate möglich bei niedrigem Einkommen oder Pflege bzw. Kinderbetreuung. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Aufstiegs-BAföG Darlehenserlass und Erfolgsprämie?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/afbg/__13b.html
- Antragstellung: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/aufstiegs-bafoeg-darlehenserlass-und-erfolgspraemie-kreditanstalt-fuer-wiederaufbau-kfw-in
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/aufstiegs-bafoeg-darlehenserlass-und-erfolgspraemie-kreditanstalt-fuer-wiederaufbau-kfw-in
