# Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG)

Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen aus Zuschuss und zinsgünstigem KfW-Darlehen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss, das Meisterprüfungsprojekt bis 2.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein monatlicher Unterhaltsbeitrag zwischen 1.019 und 1.724 Euro sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschuss je Kind hinzu.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund und Länder, in Schleswig-Holstein umgesetzt durch die IB.SH |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 15.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Selbstständige, Privatpersonen |
| Themen | Bildung, Personal |
| Frist | Laufende Antragstellung, Antrag vor Maßnahmenbeginn |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Ständiger Wohnsitz in Schleswig-Holstein für die Zuständigkeit der IB.SH
- Vorbereitung auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung nach Berufsbildungsgesetz
- Mindestens 200 bis 400 Unterrichtsstunden je nach Fortbildungsstufe
- Dauer maximal drei Jahre Vollzeit oder vier Jahre Teilzeit
- Erforderliche Vorqualifikation für die Prüfungszulassung
- Keine rückwirkende Bewilligung

## Kombinierbarkeit

Kombination mit der Meistergründungsprämie bei anschließender Gründung möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG) beantragen?

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG) richtet sich an Arbeitnehmer, Selbstständige und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Ständiger Wohnsitz in Schleswig-Holstein für die Zuständigkeit der IB.SH

### Wie viel Geld gibt es bei Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der genannte Höchstbetrag von 15.000 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG) beantragen?

Laufende Antragstellung, Antrag vor Maßnahmenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit der Meistergründungsprämie bei anschließender Gründung möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ib-sh.de/produkt/aufstiegs-bafoeg-aufstiegsfortbildungsfoerderung/
- Antragstellung: https://afbg-digital.de/start
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/aufstiegs-bafoeg-aufstiegsfortbildungsfoerderung-afbg-bund-und-laender-in-schleswig-holste
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/aufstiegs-bafoeg-aufstiegsfortbildungsfoerderung-afbg-bund-und-laender-in-schleswig-holste
