# Aufenthaltserlaubnis zum voruebergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) für Gefluechtete aus der Ukraine

Personen, denen durch einen Beschluss des Rates der Europäischen Union nach der Richtlinie 2001/55/EG voruebergehender Schutz gewährt wurde und die ihre Aufnahmebereitschaft erklaert haben, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Sie gilt für die nach der Richtlinie bemessene Dauer des voruebergehenden Schutzes. Ein Anspruch auf Aufenthalt in einem bestimmten Land oder Ort besteht nicht, der Wohnsitz ist am zugewiesenen Ort zu nehmen, die Verteilung auf die Bundesländer nimmt das BAMF vor. Auf dem Portal germany4ukraine.de des Bundes finden sich Informationen zu Aufenthalt, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohnen, Arbeit, Integrationskursen und Gesundheit.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ausländerbehörde, Verteilung auf die Bundesländer durch das Bundesamt für Migration und Fluechtlinge |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Zuwanderung und Integration, Sozialleistung, Sonstiges |
| Frist | Die Aufenthaltserlaubnis gilt für die nach den Artikeln 4 und 6 der Richtlinie 2001/55/EG bemessene Dauer des voruebergehenden Schutzes. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Zugehoerigkeit zu der vom Rat der Europäischen Union bestimmten Personengruppe mit voruebergehendem Schutz
- Erklaerte Aufnahmebereitschaft und Registrierung in Deutschland
- Wohnsitznahme am zugewiesenen Ort
- Antrag bei der oertlichen Ausländerbehörde

## Kombinierbarkeit

Mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besteht in der Regel Zugang zu Bürgergeld nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII statt zu Leistungen nach dem AsylbLG. Für die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe sieht § 6 AsylbLG außerdem die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe vor, insbesondere für unbegleitete Minderjährige und Gewaltopfer.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Aufenthaltsstatus
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Aufenthaltserlaubnis zum voruebergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) für Gefluechtete aus der Ukraine beantragen?

Aufenthaltserlaubnis zum voruebergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) für Gefluechtete aus der Ukraine richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Zugehoerigkeit zu der vom Rat der Europäischen Union bestimmten Personengruppe mit voruebergehendem Schutz

### Wo gilt Aufenthaltserlaubnis zum voruebergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) für Gefluechtete aus der Ukraine?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Aufenthaltserlaubnis zum voruebergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) für Gefluechtete aus der Ukraine vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Aufenthaltserlaubnis zum voruebergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) für Gefluechtete aus der Ukraine beantragen?

Die Aufenthaltserlaubnis gilt für die nach den Artikeln 4 und 6 der Richtlinie 2001/55/EG bemessene Dauer des voruebergehenden Schutzes. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Aufenthaltserlaubnis zum voruebergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) für Gefluechtete aus der Ukraine mit anderen Förderungen kombinieren?

Mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besteht in der Regel Zugang zu Bürgergeld nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII statt zu Leistungen nach dem AsylbLG. Für die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe sieht § 6 AsylbLG außerdem die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe vor, insbesondere für unbegleitete Minderjährige und Gewaltopfer. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Aufenthaltserlaubnis zum voruebergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) für Gefluechtete aus der Ukraine?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__24.html
- Antragstellung: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/aufenthaltserlaubnis-zum-voruebergehenden-schutz-24-aufenthg-fuer-gefluechtete-aus-der-ukr
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/migration

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/aufenthaltserlaubnis-zum-voruebergehenden-schutz-24-aufenthg-fuer-gefluechtete-aus-der-ukr
