# Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG)

Geduldete Personen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG können eine Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration erhalten. Voraussetzung sind mindestens sechs Jahre ununterbrochener geduldeter, gestatteter oder erlaubter Aufenthalt, bei Zusammenleben mit einem minderjährigen ledigen Kind mindestens vier Jahre. Der Lebensunterhalt muss überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert sein oder dies zu erwarten sein, wobei bei Studierenden, Familien mit Kindern, Alleinerziehenden und Pflegenden voruebergehender Sozialleistungsbezug unschaedlich ist. Erforderlich sind außerdem mündliche Deutschkenntnisse auf Niveau A2, der Schulbesuch schulpflichtiger Kinder sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und Grundkenntnisse der Rechtsordnung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ausländerbehörde |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Zuwanderung und Integration, Sonstiges, Soziales |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Sechs Jahre ununterbrochener Aufenthalt, mit minderjährigem ledigem Kind in haeuslicher Gemeinschaft vier Jahre
- Überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit oder entsprechende Prognose
- Mündliche Deutschkenntnisse auf Niveau A2
- Nachweis des tatsaechlichen Schulbesuchs schulpflichtiger Kinder
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und Grundkenntnisse der Rechtsordnung

## Kombinierbarkeit

Voruebergehender Bezug von Sozialleistungen ist bei den genannten Fallgruppen unschaedlich. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG kann nur als Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG verlaengert werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (15):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Aufenthaltsstatus
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) beantragen?

Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Sechs Jahre ununterbrochener Aufenthalt, mit minderjährigem ledigem Kind in haeuslicher Gemeinschaft vier Jahre

### Wo gilt Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Voruebergehender Bezug von Sozialleistungen ist bei den genannten Fallgruppen unschaedlich. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG kann nur als Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG verlaengert werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG)?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25b.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25b.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/aufenthaltserlaubnis-bei-nachhaltiger-integration-25b-aufenthg-auslaenderbehoerde
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/migration

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/aufenthaltserlaubnis-bei-nachhaltiger-integration-25b-aufenthg-auslaenderbehoerde
