# Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (Atelierförderung)

Zentrales Raumsicherungsprogramm Berlins, 1993 als Atelieranmietprogramm gestartet. Das Land mietet Räume zentral an und untervermietet sie zu bezahlbaren Mieten an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, die Differenz zwischen realen Raumkosten und Miete trägt das Land als Förderdelta. Gefördert werden Ateliers und Studios der bildenden Kunst, Proberäume aller Musikrichtungen, Räume der darstellenden Kuenste und des Tanzes, Schreibplätze und Projekträume. Spartenspezifische Vergabebeiraete entscheiden über die Vergabe.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin, umgesetzt von der Kulturraum Berlin gGmbH |
| Ebene | Land |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Selbstständige, Privatpersonen |
| Themen | Kultur, Wohnen und Miete |
| Frist | laufend, Vergabe über spartenspezifische Beiraete |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Professionell arbeitende Künstlerin oder Künstler
- Wohnsitz in Berlin
- Bewerbung über die zuständige Vergabestelle, in der bildenden Kunst über das Atelierbuero

## Kombinierbarkeit

Arbeitsstipendium Bildende Kunst des Landes Berlin

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (Atelierförderung) beantragen?

Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (Atelierförderung) richtet sich an Selbstständige und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Professionell arbeitende Künstlerin oder Künstler

### Wo gilt Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (Atelierförderung)?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (Atelierförderung) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (Atelierförderung) beantragen?

laufend, Vergabe über spartenspezifische Beiraete Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (Atelierförderung) mit anderen Förderungen kombinieren?

Arbeitsstipendium Bildende Kunst des Landes Berlin Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (Atelierförderung)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/arbeitsraeume/
- Antragstellung: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/arbeitsraeume/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/arbeitsraumprogramm-des-landes-berlin-atelierfoerderung-senatsverwaltung-fuer-kultur-und-g
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Berlin: https://antragio.com/bundesland/berlin

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/arbeitsraumprogramm-des-landes-berlin-atelierfoerderung-senatsverwaltung-fuer-kultur-und-g
