# Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld ersetzt einen Teil des weggefallenen Einkommens aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Es beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Anspruch hat, wer in der zweijährigen Rahmenfrist mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, sich arbeitslos gemeldet hat und der Vermittlung zur Verfuegung steht. Die Bezugsdauer reicht von sechs Monaten bis zu 24 Monaten ab 58 Jahren und 48 Monaten Versicherungspflicht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesagentur für Arbeit |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Anwartschaftszeit von zwölf Monaten Versicherungspflicht in der Rahmenfrist
- Persönliche Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit
- Verfügbarkeit für die Vermittlung
- Beschäftigungslosigkeit und Eigenbemuehungen

## Kombinierbarkeit

Aufstockendes Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Arbeitslosengeld I beantragen?

Arbeitslosengeld I richtet sich an Arbeitnehmer und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Anwartschaftszeit von zwölf Monaten Versicherungspflicht in der Rahmenfrist

### Wie viel Geld gibt es bei Arbeitslosengeld I?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Arbeitslosengeld I?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Arbeitslosengeld I vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Arbeitslosengeld I beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Arbeitslosengeld I mit anderen Förderungen kombinieren?

Aufstockendes Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Arbeitslosengeld I?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__149.html
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/arbeitslosengeld-i-bundesagentur-fuer-arbeit
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/arbeitslosengeld-i-bundesagentur-fuer-arbeit
