# Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I)

Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und ein echter Rechtsanspruch, wenn Arbeitslosigkeit, Arbeitslosmeldung und Anwartschaftszeit vorliegen. Es beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes 67 Prozent (Paragraf 149 SGB III). Die Bezugsdauer hängt von Versicherungszeiten und Lebensalter ab und reicht von 6 Monaten bis zu 24 Monaten ab 58 Jahren bei 48 Monaten Versicherungspflicht. Beantragt wird die Leistung bei der örtlichen Agentur für Arbeit, online über das BA-Benutzerkonto oder persönlich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Agentur für Arbeit |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Sozialleistung, Soziales |
| Frist | Arbeitsuchend melden spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis (Paragraf 38 SGB III). Arbeitslos melden spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Der Leistungsantrag selbst kann nach Paragraf 324 Absatz 2 SGB III rückwirkend gestellt werden. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Arbeitslos im Sinne des Paragrafen 138 SGB III und der Vermittlung zur Verfügung stehen
- Mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen können
- Persönliche Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit
- Anwartschaftszeit: mindestens 12 Monate Versicherungspflichtverhältnis in den 30 Monaten der Rahmenfrist (Paragraf 142 SGB III)
- Verkürzte Anwartschaftszeit von 6 Monaten möglich bei überwiegend auf höchstens 14 Wochen befristeten Beschäftigungen

## Kombinierbarkeit

Nebeneinkommen über 165 Euro monatlich wird angerechnet. Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld werden für deckungsgleiche Zeiträume gegeneinander angerechnet. Reicht das Arbeitslosengeld nicht zum Lebensunterhalt, kann ergänzend Grundsicherungsgeld beim Jobcenter beantragt werden. Bei Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB III ruht der Anspruch (1 bis 12 Wochen je nach Anlass).

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I) beantragen?

Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Arbeitslos im Sinne des Paragrafen 138 SGB III und der Vermittlung zur Verfügung stehen

### Wie viel Geld gibt es bei Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I) beantragen?

Arbeitsuchend melden spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis (Paragraf 38 SGB III). Arbeitslos melden spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Der Leistungsantrag selbst kann nach Paragraf 324 Absatz 2 SGB III rückwirkend gestellt werden. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nebeneinkommen über 165 Euro monatlich wird angerechnet. Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld werden für deckungsgleiche Zeiträume gegeneinander angerechnet. Reicht das Arbeitslosengeld nicht zum Lebensunterhalt, kann ergänzend Grundsicherungsgeld beim Jobcenter beantragt werden. Bei Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB III ruht der Anspruch (1 bis 12 Wochen je nach Anlass). Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/arbeitslosengeld-arbeitslosengeld-i-agentur-fuer-arbeit
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/arbeitslosengeld-arbeitslosengeld-i-agentur-fuer-arbeit
