# Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe

Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Aktion Mensch e.V. |
| Ebene | Sonstige |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 300.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine, Unternehmen |
| Themen | Soziales, Personal, Gründung |
| Frist | Nächste Antragsphase 01.09. bis 15.10.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gemeinnütziges Inklusionsunternehmen oder Zuverdienstbetrieb
- Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen beziehungsweise Menschen mit geringer Leistungsfähigkeit
- Mindestens 10 Prozent Eigenmittel aus Spenden oder öffentlichen Zuschüssen
- Projektlaufzeit bis zu vier Jahre

## Kombinierbarkeit

Öffentliche Zuschüsse können als Eigenmittel angerechnet werden

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Eigenmittel in Euro
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe beantragen?

Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe richtet sich an Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Gemeinnütziges Inklusionsunternehmen oder Zuverdienstbetrieb

### Wie viel Geld gibt es bei Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 300.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe beantragen?

Nächste Antragsphase 01.09. bis 15.10.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe mit anderen Förderungen kombinieren?

Öffentliche Zuschüsse können als Eigenmittel angerechnet werden Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderangebote/anschubfoerderung-arbeit
- Antragstellung: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderangebote/anschubfoerderung-arbeit
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/anschubfoerderung-inklusionsunternehmen-und-zuverdienstbetriebe-aktion-mensch-e-v
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/soziales

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/anschubfoerderung-inklusionsunternehmen-und-zuverdienstbetriebe-aktion-mensch-e-v
