# Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen

Wer eine ambulant betreute Pflege-Wohngruppe neu gründet, erhält einmalig bis zu 2.613 Euro je Person für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung. Je Wohngruppe sind höchstens 10.452 Euro möglich. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Erfuellung der Voraussetzungen zu stellen. Die Förderung endet, sobald das bundesweite Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro ausgeschöpft ist.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 2.613 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Wohnen und Miete, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag nach Paragraf 45f SGB XI in der neuen Wohngruppe
- Beteiligung an der gemeinsamen Gründung der Wohngruppe
- Antrag innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Voraussetzungen
- Nachweis der Gründung gegenueber der Pflegekasse

## Kombinierbarkeit

Zusätzlich zum Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen beantragen?

Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag nach Paragraf 45f SGB XI in der neuen Wohngruppe

### Wie viel Geld gibt es bei Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen?

Der Höchstbetrag beträgt 2.613 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen mit anderen Förderungen kombinieren?

Zusätzlich zum Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45g.html
- Antragstellung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/anschubfinanzierung-zur-gruendung-ambulant-betreuter-wohngruppen-pflegekassen-bei-den-gese
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/anschubfinanzierung-zur-gruendung-ambulant-betreuter-wohngruppen-pflegekassen-bei-den-gese
