# Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen

Der Bund bezuschusst den Aufbau regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen, um solche Transporte dauerhaft von der Straße auf das Wasser zu verlagern. Anträge gehen an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Referat S 13, Am Propsthof 51, 53121 Bonn. Zwischennachweise über die durchgeführten Wasserstraßentransporte sind vorzulegen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Mobilität, THG-Quote |
| Frist | laufend, Seite zuletzt am 28.04.2025 aktualisiert |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Regelmäßige Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen
- Zwischennachweis der durchgeführten Transporte, Vorlage in Tabellenform
- Geltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen ANBest-P in der Fassung vom 24.04.2025
- Antragstellung schriftlich an die GDWS, Referat S 13 in Bonn

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen beantragen?

Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Regelmäßige Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen

### Wo gilt Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen beantragen?

laufend, Seite zuletzt am 28.04.2025 aktualisiert Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Grossraum-und-Schwertransporte/Grossraum-und-Schwertransporte-node
- Antragstellung: https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Grossraum-und-Schwertransporte/Grossraum-und-Schwertransporte-node
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/anschubfinanzierung-regelmaessiger-grossraum-und-schwertransporte-auf-bundeswasserstrassen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/anschubfinanzierung-regelmaessiger-grossraum-und-schwertransporte-auf-bundeswasserstrassen
