# Analogleistungen nach § 2 AsylbLG (Leistungen entsprechend SGB XII)

Wer sich seit 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhaelt und die Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbraeuchlich selbst beeinflusst hat, erhält Leistungen entsprechend dem SGB XII statt der niedrigeren Grundleistungen. Das umfasst höhere Regelsaetze sowie Leistungen entsprechend SGB IX Teil 2. Bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Aufnahmeeinrichtung wird der Regelbedarf der Stufe 2 anerkannt. Es besteht ein Rechtsanspruch, zuständig ist das oertliche Sozialamt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Zuwanderung und Integration, Soziales |
| Frist | Keine Frist, der Wechsel erfolgt mit Erfuellung der 36-Monats-Voraussetzung. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Aufenthalt seit mindestens 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet
- Aufenthaltsdauer wurde nicht rechtsmissbraeuchlich selbst beeinflusst
- Weiterhin Leistungsberechtigung nach § 1 AsylbLG
- Minderjährige Kinder erhalten die Leistungen bereits, wenn mindestens ein Elternteil in der Haushaltsgemeinschaft sie bezieht

## Kombinierbarkeit

Loest die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG ab, ein paralleler Bezug ist ausgeschlossen. Einkommen und Vermögen werden nach den Regeln des SGB XII angerechnet. Die Leistungen können als Geldleistung oder Bezahlkarte erbracht werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Aufenthaltsstatus
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Analogleistungen nach § 2 AsylbLG (Leistungen entsprechend SGB XII) beantragen?

Analogleistungen nach § 2 AsylbLG (Leistungen entsprechend SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Aufenthalt seit mindestens 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet

### Wo gilt Analogleistungen nach § 2 AsylbLG (Leistungen entsprechend SGB XII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Analogleistungen nach § 2 AsylbLG (Leistungen entsprechend SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Analogleistungen nach § 2 AsylbLG (Leistungen entsprechend SGB XII) beantragen?

Keine Frist, der Wechsel erfolgt mit Erfuellung der 36-Monats-Voraussetzung. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Analogleistungen nach § 2 AsylbLG (Leistungen entsprechend SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Loest die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG ab, ein paralleler Bezug ist ausgeschlossen. Einkommen und Vermögen werden nach den Regeln des SGB XII angerechnet. Die Leistungen können als Geldleistung oder Bezahlkarte erbracht werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Analogleistungen nach § 2 AsylbLG (Leistungen entsprechend SGB XII)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__2.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__2.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/analogleistungen-nach-2-asylblg-leistungen-entsprechend-sgb-xii-sozialamt-bzw-zustaendige
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/analogleistungen-nach-2-asylblg-leistungen-entsprechend-sgb-xii-sozialamt-bzw-zustaendige
