# Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Die Kulturstiftung des Bundes fördert spartenuebergreifend innovative Kulturprojekte mit internationaler Ausrichtung oder von gesamtstaatlicher Bedeutung. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und fest organisierte Gruppen, nicht jedoch einzelne Künstlerinnen und Künstler. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000 Euro betragen. Bei Antragstellung müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten als gesicherte Eigen- oder Drittmittel nachgewiesen sein.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Kulturstiftung des Bundes |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 50.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine, Kommunen |
| Themen | Kultur |
| Frist | 31. Januar und 31. Juli, jeweils 12:00 Uhr |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller ist eine Kultureinrichtung, ein Verein oder eine fest organisierte Gruppe, keine Einzelperson
- Mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten als gesicherte Eigen- oder Drittmittel
- Beantragte Fördersumme mindestens 50.000 Euro
- Projekt wirkt im internationalen Kontext oder fällt in die Bundeskompetenz und ist in Deutschland sichtbar

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes beantragen?

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes richtet sich an Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsteller ist eine Kultureinrichtung, ein Verein oder eine fest organisierte Gruppe, keine Einzelperson

### Wie viel Geld gibt es bei Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 50.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes beantragen?

31. Januar und 31. Juli, jeweils 12:00 Uhr Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html
- Antragstellung: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerder_check_antrag/antrag_stellen.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/allgemeine-projektfoerderung-der-kulturstiftung-des-bundes-kulturstiftung-des-bundes
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/allgemeine-projektfoerderung-der-kulturstiftung-des-bundes-kulturstiftung-des-bundes
