# Agrarinvestitionsförderungsprogramm Bayern (Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A)

Das bayerische Agrarinvestitionsförderungsprogramm bezuschusst langlebige Wirtschaftsgueter in landwirtschaftlichen Betrieben, vor allem Bauvorhaben, die Produktionsbedingungen und Tierwohl verbessern. Der Grundfördersatz für Investitionen in die Tierhaltung liegt bei bis zu 25 Prozent, beim Umbau von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkuehen und bei Zuchtsauenstaellen kommen jeweils 15 Prozentpunkte hinzu, Beratungskosten werden mit bis zu 60 Prozent gefördert. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 20.000 Euro und 1,2 Millionen Euro bei Einzelunternehmen beziehungsweise 2,4 Millionen Euro bei Personengesellschaften. Nicht gefördert werden Mastschweinehaltung, Anlagen für erneuerbare Energien und Maschinen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 20.000 Euro |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen |
| Themen | Landwirtschaft |
| Frist | Online-Antragstellung der laufenden Runde bis 30. September 2026, 24 Uhr |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Mindestens 25 Prozent der Umsätze aus Bodenbewirtschaftung oder Tierhaltung
- Positive Einkuenfte im Einkommensteuerbescheid von höchstens 140.000 Euro bei Ledigen und 170.000 Euro bei Verheirateten
- Drei Seminare aus dem Bildungsprogramm Landwirt sowie Pflanzenschutzsachkunde
- Vorhaben in Bayern und Antrag vor Maßnahmenbeginn

## Kombinierbarkeit

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung, sofern keine Doppelförderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Agrarinvestitionsförderungsprogramm Bayern (Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A) beantragen?

Agrarinvestitionsförderungsprogramm Bayern (Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A) richtet sich an Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Mindestens 25 Prozent der Umsätze aus Bodenbewirtschaftung oder Tierhaltung

### Wie viel Geld gibt es bei Agrarinvestitionsförderungsprogramm Bayern (Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 20.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Agrarinvestitionsförderungsprogramm Bayern (Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A)?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Agrarinvestitionsförderungsprogramm Bayern (Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Agrarinvestitionsförderungsprogramm Bayern (Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A) beantragen?

Online-Antragstellung der laufenden Runde bis 30. September 2026, 24 Uhr Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Agrarinvestitionsförderungsprogramm Bayern (Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A) mit anderen Förderungen kombinieren?

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung, sofern keine Doppelförderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Agrarinvestitionsförderungsprogramm Bayern (Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/einzelbetriebliche-investitionsfoerderung-eif-teil-a/index.html
- Antragstellung: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/einzelbetriebliche-investitionsfoerderung-eif-teil-a/index.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/agrarinvestitionsfoerderungsprogramm-bayern-einzelbetriebliche-investitionsfoerderung-teil
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/agrarinvestitionsfoerderungsprogramm-bayern-einzelbetriebliche-investitionsfoerderung-teil
