# Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 5.000.000 Euro |
| Mindestbetrag | 20.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen, Selbstständige, Gründerinnen und Gründer |
| Themen | Landwirtschaft, Natur und Umwelt, Energie |
| Frist | Antragszeiträume werden von den Bundesländern festgelegt. Die Obergrenze von 5,0 Millionen Euro kann in den Jahren 2023 bis 2027 höchstens einmal je Zuwendungsempfänger ausgeschöpft werden. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Investitionskonzept beziehungsweise Nachweis der Finanzierbarkeit bei Umwelt- und Klimainvestitionen
- Erfuellung besonderer Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz
- bei Stallbauinvestitionen zusätzlich Tierschutzvorgaben nach Anlage 1 des GAK-Rahmenplans
- Viehbesatz nach Abschluss der Investition grundsaetzlich höchstens 2,0 GVE je Hektar selbstbewirtschafteter Fläche
- Prüfung der Prosperität des Zuwendungsempfängers durch das Land
- Gesamtbeihilfeintensität höchstens 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben

## Kombinierbarkeit

kombinierbar mit Förderkrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Zusätzlicher Junglandwirtezuschlag möglich.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) beantragen?

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) richtet sich an Landwirtschaft, Unternehmen, Selbstständige und Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: Investitionskonzept beziehungsweise Nachweis der Finanzierbarkeit bei Umwelt- und Klimainvestitionen

### Wie viel Geld gibt es bei Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 5.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) beantragen?

Antragszeiträume werden von den Bundesländern festgelegt. Die Obergrenze von 5,0 Millionen Euro kann in den Jahren 2023 bis 2027 höchstens einmal je Zuwendungsempfänger ausgeschöpft werden. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) mit anderen Förderungen kombinieren?

kombinierbar mit Förderkrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Zusätzlicher Junglandwirtezuschlag möglich. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/gak-rahmenplan-2026-2029.pdf
- Antragstellung: https://www.bmleh.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung-des-laendlichen-raumes/gemeinschaftsaufgabe-agrarstruktur-kuestenschutz/gak.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/agrarinvestitionsfoerderungsprogramm-afp-bund-und-laender-ueber-die-gak-umsetzung-durch-di
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/agrarinvestitionsfoerderungsprogramm-afp-bund-und-laender-ueber-die-gak-umsetzung-durch-di
