# Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz

Investitionszuschuss für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Rheinland-Pfalz. Der Basisfördersatz beträgt 20 Prozent, bei besonders tiergerechten Stallbauten 40 Prozent. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens bis 20.000 Euro. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 50.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 800.000 Euro je Antrag.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Rheinland-Pfalz, Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 800.000 Euro |
| Mindestbetrag | 50.000 Euro |
| Gültig | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen |
| Themen | Landwirtschaft, Natur und Umwelt |
| Frist | Mehrere Auswahlrunden bis 2027; Programmlaufzeit bis 31.12.2027, Auszahlungen bis 31.12.2029 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Landwirtschaftliches oder gartenbauliches Unternehmen der Primärproduktion mit Sitz in Rheinland-Pfalz
- Mehr als 25 Prozent der Einkünfte aus der Landwirtschaft und Mindestbetriebsgröße
- Nachweis der beruflichen Qualifikation
- Buchführungsnachweis und Wirtschaftlichkeitsbeurteilung
- Investitionskonzept, je nach Vorhabensgröße vereinfacht oder ausführlich
- Nachweis gesicherter Finanzierung
- Prosperitätsgrenze von 300.000 Euro

## Kombinierbarkeit

Teil des Entwicklungsprogramms EULLE; Kombination mit Rentenbank-Darlehen üblich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz beantragen?

Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz richtet sich an Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Landwirtschaftliches oder gartenbauliches Unternehmen der Primärproduktion mit Sitz in Rheinland-Pfalz

### Wie viel Geld gibt es bei Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 800.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz?

Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz beantragen?

Mehrere Auswahlrunden bis 2027; Programmlaufzeit bis 31.12.2027, Auszahlungen bis 31.12.2029 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz mit anderen Förderungen kombinieren?

Teil des Entwicklungsprogramms EULLE; Kombination mit Rentenbank-Darlehen üblich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Agrarinvestitionsfoerderprogramm-AFP
- Antragstellung: https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Agrarinvestitionsfoerderprogramm-AFP
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/agrarinvestitionsfoerderprogramm-afp-rheinland-pfalz-land-rheinland-pfalz-dienstleistungsz
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft
- Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz: https://antragio.com/bundesland/rheinland-pfalz

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/agrarinvestitionsfoerderprogramm-afp-rheinland-pfalz-land-rheinland-pfalz-dienstleistungsz
