# Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur

Die Stadt Aachen fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit festen Beträgen je Ladepunkt: 1.250 Euro für AC-Wallboxen bis 22 kW, 2.500 Euro für AC-Ladesäulen bis 22 kW, 20.000 Euro für DC-Ladesäulen ab 50 bis unter 150 kW und 50.000 Euro für HPC-Ladesäulen ab 150 kW. Die Gesamtförderung aller Fördergeber darf 80 Prozent der Netto-Gesamtkosten nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und gemeinnützige Träger mit Sitz, Filiale oder Niederlassung in Aachen, die öffentlich zugängliche Flächen bereitstellen, sowie solche, die Ladeinfrastruktur für die eigene Flotte ab vier Fahrzeugen aufbauen. Betreiber von Ladeinfrastruktur sind grundsaetzlich ausgeschlossen. Bis 2030 stehen jährlich 990.000 Euro bereit; seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Förderrichtlinien. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Stadt Aachen |
| Ebene | Kommune |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 50.000 Euro |
| Mindestbetrag | 1.250 Euro |
| Gültig | Aachen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine, Selbstständige |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Frist | laufend, neue Förderrichtlinien seit 01.01.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Sitz, Filiale oder Niederlassung in Aachen und Ladepunkt im Stadtgebiet
- Unternehmen oder gemeinnütziger Träger, bei Flottenladeinfrastruktur mindestens vier Fahrzeuge
- Maximal 80 Prozent der Netto-Gesamtkosten über alle Fördergeber
- Fristen nach Ziffer 6.b der Förderrichtlinie beachten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur beantragen?

Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur richtet sich an Unternehmen, Vereine und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Sitz, Filiale oder Niederlassung in Aachen und Ladepunkt im Stadtgebiet

### Wie viel Geld gibt es bei Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 50.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur?

Das Programm ist regional begrenzt auf Aachen.

### Muss ich Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur beantragen?

laufend, neue Förderrichtlinien seit 01.01.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.aachen.de/in-aachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/elektromobilitaet/aachen-faehrt-elektrisch/
- Antragstellung: https://www.aachen.de/in-aachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/elektromobilitaet/aachen-faehrt-elektrisch/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/aachen-faehrt-elektrisch-foerderung-von-ladeinfrastruktur-stadt-aachen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/aachen-faehrt-elektrisch-foerderung-von-ladeinfrastruktur-stadt-aachen
